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Es ist die alte Frage kurz vorm Autokauf: Neu oder alt? Damals hat man noch mit den Klischees durchtriebener Autoverkäufer gespielt, heute ist vieles gesetzlich festgelegt und lizensiert. Wichtig ist vor allem die Informationssuche. Denn nur mit diesen lassen sich die wichtigen Vergleiche ziehen. Am besten besorgt man die Informationen von den offiziellen Herstellerseiten wie hier. Auch Foren rund um eine bestimmte Marke enthalten oft wertvolle Tipps für alle Entscheidungen rund um den fahrbaren Untersatz, angefangen beim Kauf.
Vor dem Autokauf, zum Beispiel eines Audi A3, stellt sich die Frage: neu oder gebraucht? © Audi AG Doch was ist letztendlich die bessere Wahl? Ohne Frage ist ein Neuwagen mit einer mehrjährigen Garantie geschützt. Frisch vom Band sind neuwertige Wagen grundsätzlich weniger anfällig für Mängel und laufen entsprechend einwandfrei. Diese Versicherung und Qualität kostet entsprechend. Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist risikoreicher. Zwar hat man in Deutschland klar definierte Bestimmungen für lizensierte Gebrauchtwagenhändler, diese berufen sich aber immer nur auf Zeiträume von unter einem Jahr. Kostenfrage und gegen SicherheitDie 2007 verfassten Auflagen für lizensierte Gebrauchtwagenhändler sagen nichts über den konkreten Zustand des Wagens aus. Diesbezüglich muss sich der Käufer selbst des Wertes der Ware überzeugen. Was allerdings geregelt wird sind die Vertragsmodalitäten im Bereich des Rücknahmerechts. Der Verkäufer ist verpflichtet wirklich alle Mängel offenzulegen und diese festzuhalten. Das ist für beide Seiten vorteilhaft. Denn beim Rückgaberecht zählen nur Mängel, die spätestens ein Jahr später festgestellt werden und nicht auf der offenen Mängelliste auftauchen. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer keine Kenntnisse von diesen Mängeln hatte, bei ihm liegt in jedem Fall die Beweislast, dass er den Käufer über alles informiert hat. Die genaue Bezeichnung ‚Gebrauchtwagen‘ erhält ein Fahrzeug nur, wenn es mindestens 6000km gefahren wurde oder sechs Monate alt ist. Davor wird das Vehikel noch als Neuwagen betitelt und entsprechend besteuert. Ein Neuwagen hat gesetzlich vorgeschrieben zwei Jahre Garantie. Bei besonderen Vertragsmodalitäten kann diese ausgeweitet werden.
Fakten im VergleichNeuwagen haben den Vorteil der absoluten Kostenkontrolle von Anfang an. Ausstattung und Farbe werden eigenständig ausgewählt, ebenso wird ein klarer Vertrag über Garantiebestimmungen und Reparaturen seitens des Herstellers bzw. Verkäufers geschlossen. Auch sind neue Modelle immer auf dem aktuellsten Stand der Technik, was vor allem bei der Sicherheit gehörig ins Gewicht fallen kann. Ein Wagen ohne modernes ESP-Schleuderverhinderungssystem wird hier mit Sicherheit nicht verkauft. Ein Gebrauchtwagen kommt in der Regel bereits beim Kaufpreis erheblich günstiger. Für das Geld eines Neuwagens kann man für gewöhnlich einen komfortableren Gebrauchten erwerben. Außerdem verliert ein frisch fabriziertes Auto innerhalb kürzester Zeit einen Großteil seines Wertes und sinkt damit auf eine ähnliche Stufe wie ein Fahrzeug aus zweiter Hand. Die Garantie eines Gebrauchtwagens beträgt gesetzlich festgeschrieben mindestens ein Jahr, in manchen Fällen sogar zwei. Auch wurde 2009 beschlossen, dass Gebrauchtwagenhändler an solche Verträge keine Werkstattspflicht in eigener Sache mehr anhängen dürfen. beim Gebrauchtwagenkauf spielt die Zuverlässigkeit, also die Mängelstatistik eine große Rolle. Oder anders?Eine weitere Alternative für beide Varianten stellt der Jahreswagen dar. Das sind Autos, die innerhalb der ersten zwölf Monate nach ihrem Sprung vom Band wieder weiterverkauft werden. Sie gelten nach den Bestimmungen nicht mehr als Neuwagen und sind damit nicht mit der Mehrwertsteuer belegt, deren Zustand dürfte aber dennoch nah an dem eines fabrikneuen Modells liegen. Dies dürfte Sie auch interessieren: Wie lange gilt ein Reifen noch als neu?
Johannes Wiesinger bearbeitet: 27.01.2024 Folgen Sie kfztech auf Twitter Besuchen Sie kfztech auf Facebook Lesen Sie auch den Blog von kfztech.de |
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