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Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird, verliert in Deutschland schnell seinen Führerschein. Für Fahranfänger gilt 0,0 Promille, alle anderen dürfen 0,5‰ nicht überschreiten. Wer allerdings Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, kann bereits ab 0,3‰ Blutalkohol nach § 316 StGB eine Straftat begehen. Der Führerschein ist weg und zu Geldstrafe und Punkten in Flensburg kommt noch ein Strafverfahren. „Idiotentest“ ist aufwändig und umstrittenDamit der Führerschein nach einer Sperrfrist neu erteilt wird, verpflichteten die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden den Alkoholsünder in der Vergangenheit meist ab 1,1‰, sich einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung/MPU zu unterziehen. Dieser „Idiotentest“ ist aufwändig, langwierig, teuer und umstritten, weshalb dieses Verfahren immer wieder angegriffen wird.
Wer zu viel Alkohol getrunken hat, darf keinesfalls mehr ans Steuer - Bild: birgitH / pixelio.de MPU unterhalb von 1,6‰ nur bei besonderen BegleitumständenDas Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun im April 2017 entschieden, das eine MPU nicht automatisch ab 1,1‰ verlangt werden dürfe. Erst ab 1,6 Promille schreibe § 13, Satz 1 Nr. 2c der Fahrerlaubnisverordnung/FEV bei einem Ersttäter eine MPU vor. Bei besonderen Begleitumständen der Trunkenheitsfahrt (Bierflasche am Steuer oder ähnliches) kann eine MPU allerdings weiterhin auch unterhalb von 1,6‰ gefordert werden. Ersttäter mit 1,28‰ braucht keine MPUGeklagt hatten zwei Ersttäter, die mit 1,13 bzw. 1,28‰ zu einer MPU vor der Neuerteilung des Führerscheins verpflichtet wurden. Nach erfolglosen Klagen in den Vorinstanzen verpflichtete das BVerwG nun die jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden, einen Führerschein auch ohne MPU auszustellen. Auch anderen Alkoholsündern bleibt MPU erspartEin Urteil, das Konsequenzen für viele Alkoholsünder hat. Schließlich werden hierzulande fast 50.000 Führerscheine jährlich wegen Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen. In Berlin hat das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten/LABO bereits angekündigt, bei Ersttätern unter 1,6‰ künftig keine generelle MPU mehr zu verlangen. Ein guter Verkehrsanwalt schafft KlarheitWie mit bereits verhängten MPU-Forderungen umgegangen wird, dürfte unterschiedlich sein. Schließlich unterliegen die verschiedenen Fahrerlaubnisbehörden den jeweiligen Bundesländern. Betroffene sollten sich über ihre Möglichkeiten von einem erfahrenen Fachanwalt wie dem Berliner Verkehrsrechtler Achim H. Feiertag beraten lassen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ändert zwar an den Promillegrenzen für Alkoholsünder nichts. Aber vielleicht kann Ihnen ein Anwalt die MPU ersparen.
Wenn man bei seinem Rechtsfall noch nicht "klar sieht" hilft eine guter Verkehrsanwalt - Bild: kfztech.de Autorecht | MPU-Vorbereitung |
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