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Welche Versicherung deckt Diebstähle aus dem Auto ab? 

von kfztech.de

Wie sollte man sich versichern, um bei Autodiebstahl oder Autoaufbruch gut gerüstet zu sein?

Rund 47,7 Millionen Autos waren Anfang 2020 in Deutschland zugelassen – eine große Verlockung für Diebe, die in den Wagen oftmals lohnende Wertgegenstände vermuten. Zwar sind seit 2012 die Anzahl der Autodiebstähle und Aufbrüche um mehr als ein Drittel zurückgegangen, aber mit 221.129 polizeilich erfassten Fälle im Jahr 2019 handelt es sich dabei noch immer um ein Massendelikt.

Wer den Schaden hat, kann sich zwar in der Mehrzahl der Diebstähle aus dem Auto auf seinen Versicherungsschutz berufen, aber die Policen decken bei Weitem nicht jeden Gegenstand und vor allem nicht jede Situation ab.

Die gesetzliche Versicherung deckt nicht alles ab

An erster Stelle springt die gesetzlich vorgeschriebene Autoversicherung ein. Mit ihr werden außer dem gesamten Fahrzeug auch fest eingebaute Gegenstände geschützt. Dazu gehören zum Beispiel das im Armaturenbrett installierte Navigationssystem, Lenkrad, Dachgepäckträger oder auch Radkappen. Allerdings kommt es auf den Versicherungsumfang an, wie viel davon tatsächlich ersetzt wird.

Doch selbst im Auto nur kurzfristig aufbewahrte Gegenstände, die von Langfingern aus dem Fahrzeug gestohlen werden, können Versicherungsschutz genießen, sofern eine Hausratsversicherung vorhanden ist. Deren Umfang kann nämlich je nach Police auch Dinge wie Kamera, Laptop, Handy oder das Klapprad im Kofferraum abdecken, wenn das Auto in der Police mitversichert ist.

Parkende Autos

Bei Autoaufbrüchen und Autodiebstählen handelt es sich um ein Massendelikt. - Pixabay

Das sind die Fallstricke

Allerdings gibt es selbst dann Ausnahmen, wie auf dieser Webseite zu sehen ist.

Hausratsversicherungen schützen im Normalfall alle beweglichen Gegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden würden, darunter Sachen wie besagte Kamera, den Laptop, das Handy und mehr. Doch für den Diebstahl aus dem Fahrzeug kommt eine Besonderheit dazu. Hier wird als Selbstverschulden nicht nur ausgelegt, dass etwa das Fahrzeug unverschlossen auf dem Parkplatz gestanden hat. Hierbei genügt es schon, dass die gestohlenen Gegenstände sichtbar im Innenraum gelegen sind, um den Versicherungsanspruch null und nichtig zu machen. Um gar nicht erst die Streitfrage um die richtige Aufbewahrung und mögliches Selbstverschulden aufkommen zu lassen, empfiehlt es sich von vornherein, sämtliche Wertgegenstände ins Handschuhfach oder den Kofferraum zu legen, ehe das Fahrzeug verlassen wird.

Wird das Fahrzeug nicht abgeschlossen, fällt der Schutz ebenfalls komplett weg. Das gilt ebenfalls, wenn der Bestohlene nicht nachweisen kann, dass das Auto tatsächlich aufgebrochen wurde. Sind die Ganoven besonders achtsam vorgegangen und haben keinerlei Spuren hinterlassen, steht das Opfer vor einem Problem in der Beweislage. Wurde gar ein sogenannter Jammer eingesetzt, also ein Sender, der die Funkfrequenz des Schlüssels stört und so verhindert, dass das Schloss tatsächlich zuschnappt, fällt der Versicherungsschutz auf jeden Fall weg. Um hier auf Nummer Sicher zu gehen, lohnt es sich, den Türhebel zu probieren und so festzustellen, ob das Auto tatsächlich verschlossen ist.

Nachbessern klappt nicht

Eine weitere Besonderheit ist die, dass im Schadensfall ein gutes Gedächtnis verlangt wird. Wer sein Auto geknackt und ausgeräumt vorfindet und nach der ersten Anzeige und Schadensaufnahme feststellt, dass er in der Aufregung ein paar Wertgegenstände vergessen hatte, sieht sich vor einem echten Problem. Der Schutz bei Hausratsversicherungen lässt in der Regel keine Nachbesserungen zu, sodass so manches Diebstahlopfer selbst bei einer großzügig bemessenen Police das Nachsehen hat.

Bargeld und Wertpapiere, die im Auto aufbewahrt werden, sind von vornherein vom Schutz durch die Hausratsversicherung ausgeschlossen, und auch wer das Portemonnaie im Handschuhfach aufbewahrt hatte, sollte nicht nur sämtliche verschwundenen Karten sofort bei der Bank sperren lassen, sondern den Verlust auch in der polizeilichen Schadensaufnahme auflisten lassen. Hinterher ist es meist zu spät, um etwaige Kartenbelastungen durch Diebe bei der Versicherung geltend zu machen.

Policen gut durchlesen

Das heißt allerdings nicht, dass es schwierig ist, seine gerechtfertigten Forderungen bei der jeweiligen Versicherung anzumelden.

Das größte Problem entsteht, wenn die Police nicht gründlich durchgelesen oder an veränderte Umstände angepasst wird. Während bei der Kfz-Versicherung die Unterschiede zwischen Vollkasko, Teilkasko, Haftpflichtanteil und etwaiger Eigenbeteiligung leicht zu erkennen sind und vom Wert des jeweiligen Fahrzeugs mit abhängen, sind die Kalkulationen bei der Hausratsversicherung nicht ganz so einfach. Wer seine Versicherung abgeschlossen hat, als die Möbel noch aus der Studentenbude stammten und der Laptop schon etliche Jahre auf dem Buckel hatte, sollte überlegen, wie sich die finanziellen Werte seitdem verändert haben. Wer statt dem altersschwachen Laptop im Rucksack das neueste Topmodell in der Designertasche mit sich herumträgt, geht im Diebstahlsfall ein deutlich größeres finanzielles Risiko ein.

Vor allem aber verleiht ein angemessener Versicherungsschutz ein Gefühl der Sicherheit, das deutlich gesünder ist als die nagende Sorge, was zu tun ist, wenn Diebe sich mit den wertvollsten Besitztümern aus dem Staub machen. Nicht umsonst besitzen mehr als 50 Millionen Deutsche eine Hausratsversicherung.  

Weiterführender Link: Greift die Kaskoversicherung bei Autodiebstahl?







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Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.01.2024