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von kfztech.de Wechsel der Kfz-Versicherung – Tipps von Kündigung bis RabattschutzMit dem Wechsel des Kfz-Versicherers können Fahrzeughalter viel Geld sparen. Vorausgesetzt der neue Tarif entspricht dem Bedarf und bietet ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Worauf es ankommt, hier thematisiert.
Im Versicherungsfall darf man kündigen. Aber wie geht das sonst? - Bild: PublicDomainPictures /pixabay.com Wann kann man seine Kfz-Versicherung kündigen?Die Kündigungsfrist bei Kfz-Versicherungen beträgt in der Regel einen Monat. „Für die meisten Autofahrer in Deutschland endet der Vertrag der Kfz-Versicherung eines jeden Jahres am 31. Dezember und läuft am 1. Januar weiter, wenn nicht vorher gekündigt wurde“, so die Redaktion des Verbraucherportals des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem Ratgeber zur ordentlichen Kündigung der Kfz-Versicherung. Stimmen Versicherungsjahr und Kalenderjahr überein, ist der Stichtag für die Kündigung somit der 30. November. Generell ist es ratsam, zunächst einen neuen Versicherer zu suchen und dort eine alternative Versicherung abzuschließen. Selbstverständlich mit Blick auf die Kündigungsfrist beim bisherigen Versicherer. Sobald geklärt ist, wann die neue Versicherung greift, kann der alte Vertrag gekündigt werden. Erfolgt der Vorgang umgekehrt, besteht das Risiko, dass kein lückenloser Versicherungsschutz besteht. Da Fahrzeuge in Deutschland nicht ohne Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr bewegt werden dürfen, wäre eine Lücke in der Absicherung fatal. Das gilt besonders für Berufstätige, die auf ihren fahrbaren Untersatz angewiesen sind. Folgende Angaben müssen im Kündigungsschreiben enthalten sein:
Ob die Kündigung eine Unterschrift erfordert und in Schriftform beim Versicherer eingehen muss, hängt davon ab, wie der Vertrag abgeschlossen wurde. Erfolgte dies online, darf auch die Kündigung über das Internet eingehen.
Der Preis für Versicherungsschutz schwanktDie Kosten für eine Autoversicherung schwanken je nach Versicherungsgesellschaft, Tarif und Umfang erheblich. Doch selbst bei nahezu deckungsgleichen Leistungen sind teilweise massive Preisunterschiede möglich. Eine Vollkasko-Versicherung kann jährlich rund 300 Euro kosten, aber auch im vierstelligen Bereich liegen. Ein Blick auf seriöse Autoversicherungschecks und Tarifvergleiche erleichtert die Auswahl. Die Stiftung Warentest hat beispielsweise das Beitragsniveau von 150 Tarifen verglichen und die Ergebnisse in der Finanztest Ausgabe 12/2019 veröffentlicht. Als „weit besser als der Durchschnitt“ beurteilten die Tester das Beitragsniveau unter anderem bei Kfz-Versicherungen von Friday. Der Online-Versicherer mit papierloser Abwicklung ist einer der ersten mit kilometergenauer Abrechnung. Fährt ein Versicherter in einem Versicherungsjahr weniger als geschätzt, bekommt er Geld zurück. Ob sich derartige Tarife lohnen, hängt von der jährlichen Fahrleistung ab. Oft profitieren insbesondere Wenigfahrer, die unter 9.000 Kilometer pro Jahr unterwegs sind. Der Grund: Sie landen bei vielen Versicherern in ungünstigen Kilometerstaffelungen. Bedarfsabhängig: Teil- oder VollkaskoOb im Einzelfall eine Teilkaskoversicherung genügt oder der Vollschutz nötig ist, hängt vom individuellen Bedarf ab. Eine Vollkasko lohnt sich in erster Linie für Neuwagen und wertvolle Gebrauchte. Da hier auch eigenverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert werden, kann sich der Abschluss ebenfalls lohnen, wenn ein Totalschaden mit finanziellen Herausforderungen verbunden wäre. Lässt sich der Schaden hingegen problemlos aus eigener Tasche begleichen, bringt eine Teilkasko Sparpotenzial mit sich. Bei einer Teilkasko-Versicherung übernimmt die Versicherung lediglich Schäden am eigenen Fahrzeug, die unverschuldet zustande gekommen sind. Ursachen können zum Beispiel Unwetter, Brände, Tierunfälle und Diebstahl sein.
Wie lange bleiben die Prozente einer Kfz-Versicherung bestehen?Schadenfreiheitsklassen, kurz SF-Klassen, nehmen Einfluss auf die Beiträge der Kfz-Versicherung und richten sich nach den unfallfreien Jahren. Je länger ohne Schaden gefahren wird, desto günstiger wird der Beitrag aufgrund der höheren SF-Klasse. Wird eine Versicherung gekündigt, weil das Auto nicht mehr benötigt wird, können SF-Klassen beziehungsweise die damit verbundenen Schadenfreiheitsrabatte verfallen. Allerdings gibt es keine einheitliche Vorgehensweise in der Branche. Während die Vorteile nach sieben Jahren unwirksam werden können, gilt bei anderen Versicherungsgesellschaften eine längere Frist oder die Anerkennung der unfallfreien Jahre erfolgt unbegrenzt. Die Frist ist in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen, kurz AKB, geregelt. Informatives zum RabattschutzAuf Schadensregulierungen folgt in der Regel eine Beitragserhöhung aufgrund der Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Mit einem Rabattschutz, oft „Rabattretter“ genannt, können sich Versicherte davor schützen. Dank dieses vertraglichen Extras bleibt Minimum ein Schaden im Jahr ohne Konsequenz. Kostenlos ist dieser Service allerdings nicht, weshalb die Entscheidung gut überlegt sein muss. Häufig ist es finanziell sinnvoller, kleine Schäden selbst zu bezahlen, statt einen teuren Rabattschutz zu vereinbaren. Beim Wechsel einer Auto-Versicherung greift der Rabattschutz nicht. Ergänzende Tipps zur Wahl der Autoversicherung hier zusammengefasst.
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