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Tipps zur Kfz-Versicherung
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- mit wertvollen Tipps des ADAC
Es ist eine Binsenweisheit, dass für jeden
Fahrzeughalter eine Versicherungspflicht,
Kfz-Haftpflichtversicherung genannt, besteht. Ohne
diese KFZ-Versicherung dürfen Fahrzeuge gar nicht erst im öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen. Denn sie deckt die finanzielle Absicherung im
Schadensfall ab.
Aber es ist aufgrund der vielen Tarife gar nicht so
leicht, eine gute und gleichzeitig günstige Kfz-Versicherung zu finden.
Wer jetzt nicht nur das billigste Angebot, sondern auch sinnvolle
Leistungen bekommen möchte, dem helfen die nachfolgenden
Kfz-Versicherungs-Tipps. Der Autofahrer sollte die Tarife, die
er braucht, für sich auswählen. Wer sich nicht sicher ist, was nötig
ist, sollte sich aber auf jeden Fall von einem Versicherer beraten
lassen.
Wichtiges zur Kfz-Haftpflicht-Versicherung
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Die KFZ-Versicherung sorgt für den
Schadensausgleich gegenüber dem Geschädigten für Personen-, Sach-
und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die
gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme
für Personenschäden (7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12
Millionen und für Vermögensschäden 50.000 Euro) ist aber zu niedrig!
Im Vertrag sollten deshalb mindestens 50 Euro vereinbart werden.
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Bei vielen billigen Policen sind die
Rückstufungen
groß. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie stark man nach einem
Unfall zurückgestuft wird. Natürlich kann man auch einen
Rabattschutz wählen. Dann hat man sozusagen einen Schaden
pro Jahr ohne Rückstufung frei. Dies ist natürlich auch aber teuer.
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Man sollte prüfen, ob auch die
Mallorca-Klausel enthalten ist. Bei der Mallorca-Police ist
die Deckungssumme für einen Mietwagen im Ausland erweitert.
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Alle Jahre wieder: Der Wechsel des
Kfz-Versicherers
ist in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Möchte
man seine Versicherung wechseln, muss die die Kündigung spätestens
bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen
(Poststempel). Sollte man den Termin verpasst haben, hat der
Versicherungsnehmer jedoch oft noch ein
Sonderkündigungsrecht. Dies greift in dem Fall, wenn sich
die Prämie z.B. durch eine schlechtere Typklassen- oder
Regionalklasseneinstufung erhöht. kfztech.de rät: Nicht vergessen:
bis 30. November Kfz-Versicherung wechseln! Denken Sie ebenso über
einen
Wechsel zur Teil- oder Vollkaskoversicherung nach – ggf. ist
auch hier ein Übergang sinnvoll.
Über die einzelnen Tarife in der Kfz-Versicherung
sollte man sich schon gedanken machen. - Bild: Thorben Wengert /
pixelio.de
Der ADAC rät aber dazu, den alten Vertrag zum 1.
Januar nur dann zu kündigen, wenn der neue bereits sicher abgeschlossen
ist:
"Versicherer müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden
akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei
der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und dürfen Verträge
auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob
der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der
augenblickliche Versicherer." (ADAC)
Wichtiges zur Vollkasko
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Schäden, die bei einem selbstverschuldeten
Unfall am eigenen Auto entstehen, übernimmt die
Vollkaskoversicherung. Überlegen sollte man sich
vielleicht auch, ob man Schäden, die durch grobe
Fahrlässigkeit
entstanden sind, durch die
Kaskoversicherung mit abdecken lässt. Nicht dazu
gehört jedoch, wenn man den Schlüssel im Auto stecken lässt. Auch
das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bleibt ebenfalls
ausgenommen.
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Bei der Neupreis- oder
Kaufpreisentschädigung
springt die Vollkaskoversicherung bei Totalschaden oder
Diebstahl ein. Sie sollte mindestens sechs, besser noch 24 Monate
lang gelten. Ähnliches gibt es übrigens auch für Gebrauchte: Wenn
der versicherte Gebrauchtwagen innerhalb der
versicherten Zeit (zwischen 6 bis 24 Monate) einen Totalschaden
erleidet oder gestohlen wird, so ersetzt die Kfz-Kaskoversicherung
den Preis zu welchem der Versicherte den Gebrauchtwagen gekauft hat.
Letzteres ist jedoch bereits ein Komforttarif und ist deshalb nicht
günstig.
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Viele Kfz-Versicherer koppeln an eine günstige
Police eine Werkstattbindung. Hersteller bestehen
aber aus Kulanzgründen oft auf die Vertragswerkstatt. Bei
Leasingfahrzeugen kann die Werkstattbindung sogar eine
Vertragsverletzung bedeuten. Deshalb sollte man die Vertragsbindung
für Neu- und Leasingfahrzeuge in diesen Fällen ablehnen.
Wichtiges zur Teilkasko
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Die Teilkasko übernimmt in der
Regel Schäden, die beispielweise durch einen Brand,
Diebstahl oder Haarwild entstanden sind. In der Teilkasko
sind aber andere Tiere wie z.B. Kühe oder Hunde nicht eingebunden.
Man sollte dann vielleicht nachfragen, welche Versicherer auch
Schäden durch Zusammenstöße mit anderen Tieren ersetzen. Auf jeden
Fall sollte ein Schaden durch
Marderbisse mit abgesichert werden.
Was noch alles zur Vollkasko- und
Teilkaskoversicherung gehört,
kann hier nachgelesen werden.
Fazit
Es werden von den Kfz-Versicherern viele
unterschiedliche Tarife in der Kfz-Haftplicht und bei den
Kaskoversicherungen angeboten. Die Beiträge schwanken trotz gleicher
Leistungen bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften jedoch oft
deutlich. Man sollte sich deshalb im Klaren sein, welche Tarifangebote
man braucht und welche nicht bzw. welche man dazu buchen möchte. Ein
Online-Versicherungsvergleich lohnt sich. Zusätzliches konkretes
Nachfragen per Telefon und eine persönliche Beratung sind aber unter
Umständen noch besser.
Weiterführender Link:
Als Fahranfänger bei der Autoversicherung sparen
Quellen: ADAC.de, 1a-versicherungsvergleich.de
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