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Die SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT

Hans - Dietrich Zeuschner , 07.05    

Meine Sachanalyse, aus zwölf Quellen zusammen gestellt :

Die SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT

 

   Freie bzw. liberale Marktwirtschaft,  soziale Marktwirtschaft,  gelenkte Marktwirtschaft, kapitalistische Marktwirtschaft, ökosoziale Marktwirtschaft oder nur schlicht: Marktwirtschaft

- Begriffe, die in  politischen Diskussionen  in Arbeitskreisen und bei Versammlungen sowie in Stammtischrunden insbesondere jetzt, vor der nächsten Bundestagswahl, herum schwirren.  Häufig werden sie gedankenlos oder aus Unkenntnis  synonym verwendet.

 Um dieses Wissensdefizit  zu beheben,  sollte im Politik - / Sozialkundeunterricht der Berufsbildenden Schulen  solides Grundlagenwissen vermittelt werden.

 

Meine nachstehende Sachanalyse weist  folgende Struktur auf:

 

Die Grundstruktur der  Wirtschaftssysteme

   Allgemeines Charakteristikum der Wirtschaft in praktisch allen Ländern ist die arbeitsteilige Produktion. Zum Funktionieren benötigt das System ein Informationssystem und ein Sanktionssystem. Fortlaufend ist die Produktion auf den Bedarf bzw. auf die Wünsche der anderen Wirtschaftssubjekte abzustimmen,  d.h. es findet ein dauernder Informationsaustausch statt. Das Sanktionssystem belohnt bzw. bestraft diejenigen, die sich systemgerecht oder auch nicht verhalten, durch z.B. Gewinne oder Prämien etc. bzw. Verluste oder Prämienstreichung etc.. Als Koordinationsmechanismus kann der Markt oder eine staatliche Zentralstelle wirken. Der Einsatz der Produktionsmittel erfolgt in Abhängigkeit von den Zielen der am Prozess Beteiligten. Finales Ziel kann  Konsum / Beschaffungen sein, modales Ziel dagegen  Sparen / Rücklagen.

 

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Das Modell der  reinen Marktwirtschaft

   Die reine Marktwirtschaft basiert auf dem Grundsatz der vollen Selbstverantwortung und wirtschaftlichen Handlungsfreiheit  aller beteiligten Individuen.  Eine große Anzahl von selbständig wirtschaftenden Menschen  trachtet danach, ihre Bedürfnisse so weit als möglich zu befriedigen, und über ihre Arbeitskraft im Prinzip frei zu verfügen.  Ein Teil von ihnen verfügt  über sachliche Produktionsmittel, wie Kapital oder/und  Grund und Boden,  über die sie ebenfalls frei disponieren können. Der Staat greift  nicht  in das freie Spiel der Marktkräfte ein, der einzelne kann im Bereich der Wirtschaft tun und lassen, was er will, darf allerdings nicht mit dem Strafgesetz in Konflikt kommen. Jeder entscheidet frei, wie und an welchem Ort er seine Arbeitskraft  einsetzen will, und sofern er Kapital besitzt, darf  er  darüber frei verfügen z.B., eine Fabrik errichten, ein Handelsgeschäft eröffnen, Landwirtschaft  betreiben etc. Für die produzierten  Sachgüter und Dienstleistungen, die er anbietet, darf er beliebige Preise fordern. Es herrscht völlige Freiheit des Konsums,  jeder kann die Güter und Mengen verbrauchen, die er begehrt.

Es leuchtet ein, dass dieses chaotische System  einen Koordinationsmechanismus benötigt, das ist der Markt mit der sich dort vollziehenden Preisbildung.  Die Preisvorstellungen der Anbieter und der Nachfrager sowie die angebotenen und nachgefragten Mengen unterscheiden sich im Normalfall voneinander. Stellen die Marktbeteiligten fest, dass sich ihre Absichten nicht verwirklichen lassen, werden Korrekturen an den Preis - und Mengenwünschen vorgenommen. Auf einem funktionsfähigen Markt  nähern sich die Angebots - und die Nachfragevorstellungen einander an und sind schließlich miteinander vereinbar. In welchem Ausmaß und mit welcher Verzögerung das geschieht, ist  von der Reaktionsweise der Marktteilnehmer abhängig. Für den Normalfall gelten folgende Annahmen:  Ein Anbieter bietet umso mehr an, je höher der erzielbare Preis ist und umso weniger, je niedriger der Preis ist. Ein Nachfrager erhöht seine Nachfrage, wenn der geforderte Preis sinkt und fragt weniger nach, wenn der Preis steigt.  Die Mengenreaktionen auf der Anbieter -  und Nachfragerseite  sind  gegenläufig, d.h. bei steigendem Preis steigt das Angebot, während die Nachfrage sinkt. Dadurch ist es möglich, dass bei einem bestimmten Preis die angebotene Menge gleich der nachgefragten ist. Diesen Preis nennt man den Gleichgewichtspreis, die entsprechende Menge die Gleichgewichtsmenge.

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Konsumentensouveränität oder Produzentensouveränität ?

   Die Rollenverteilung ist im Marktmodell, wie oben beschrieben, eindeutig. Strittig ist, ob die Nachfrager am realen Markt, tatsächlich so souverän sind, wie oben beschrieben. Hierzu zwei gegensätzliche  Meinungen:   

   These A: Die Verbraucher lenken die Produktion von Gütern nach ihren Bedürfnissen. Sie können durch die Macht ihrer Wünsche als Nachfrager am Markt die Richtung und Stärke der Güterherstellung bestimmen. Jeden Tag aufs Neue finden diverse Abstimmungen statt. Jeder Einkauf entspricht einer Stimmabgabe. Durch informierende Werbung werden die Verbraucher wirksam unterstützt. Durch immer bessere Qualität ihrer Produkte bemühen sich die Anbieter um die Gunst ihrer Kunden.

These B: Die Konsumenten sind  am Markt praktisch machtlos. Ihre Willensbildung wird mit Hilfe der Werbung stark beeinflusst, dadurch entsteht ein absatzgünstiges Konsumklima. Von „Konsumzwang“ oder „Konsumterror“ ist in vielen Fällen die Rede. Die „geheimen Verführer“ (Vance Packard) versuchen, mit ihrem Griff nach dem Unbewussten die Kunden zu bewegen, ihr Geld für etwas auszugeben, was sie gar nicht brauchen, ein Musterbeispiel ist die Mode.

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Modell und Realität: Die gelenkte Marktwirtschaft

    Alle existenten Wirtschaftssysteme sind Mischsysteme, die sich partiell stärker am Modell der Zentralverwaltungswirtschaft oder am Modell der Marktwirtschaft orientieren.

So können z. B, in einem überwiegend marktwirtschaftlich orientierten System u. a. die Sektoren Außenhandel oder Landwirtschaft zentral verwaltet werden bzw. umgekehrt in einem dem Modell der Zentralverwaltungswirtschaft nahe stehenden Wirtschaftssystem u. a. die Nachfrager freie Entscheidungsmöglichkeiten auf dem Wohnungs - oder Arbeitsplatzmarkt haben.

   Jede praktizierte Marktwirtschaft wird, um die gesteckten Ziele möglichst sicher und direkt zu erreichen, durch den Staat gelenkt. Um die Eigengesetzlichkeit der Marktwirtschaft jedoch nicht zu beeinträchtigen, darf der Staat nicht punktuell lenken, z.B. durch Kontingentierung und Bewirtschaftung von Rohstoffen, Zuteilungen auf Grund von Bedarfsprüfungen von Devisen, Importen durch besondere Genehmigungen, Investitionslenkung durch Bewilligung der einzelnen Vorhaben.

Die staatlichen Eingriffe müssen globaler Natur sein, sie müssen zu einer Veränderung der Marktdaten führen, an denen sich alle Marktteilnehmer nach  freiem Ermessen orientieren können Der Staat kann sich selbst am Markt beteiligen (Ankauf von Überschüssen bzw. Lieferung aus eigenen Beständen), er kann durch Zölle angebotene und nachgefragte Mengen beeinflussen, er kann durch Konzessionszwang den Zutritt potenter Teilnehmer zum Markt regeln etc.. Die Beeinflussung des Marktes kann weiterhin durch die staatliche Geld - , Fiskal - und Diskontpolitik erfolgen.

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Die Funktionen des Wettbewerbs

    Wettbewerb dient  als Instrument der Auslese und der Förderung von Leistung und Fortschritt. Er kann nur in einem Spielraum zwischen vollständiger Konkurrenz (unendlich viele Marktteilnehmer) und Oligopol (wenige, minimal zwei Anbieter) herrschen. Um Benachteiligungen am Markt aus dem Wege zu gehen, wird jeder Marktteilnehmer um Leistung und Fortschritt bemüht sein. Wettbewerb birgt jedoch stets die Gefahr in sich, dass nicht nebeneinander und parallel um die Gunst der anderen Marktseite geworben wird, sondern konträr zum Wettbewerbsgedanken miteinander und gegeneinander, ggf. auch mit unerlaubten Mitteln. Deshalb war es notwendig, in Form von Gesetzen und Verordnungen, ein System zum Schutz der Existenz und Qualität des Wettbewerbs sowie zu seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu erlassen: Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Rabattgesetz. Zugabeverordnung, Warenzeichengesetz. Patentgesetz, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung.

Wettbewerb  in reiner Form beschreibt Böhm folgendermaßen: 

„Der Wettbewerb ist in erster Linie ein Entmachtungsinstrument. In einer Wettbewerbswirtschaft ist jeder von allen, aber keiner von einem bestimmten anderen abhängig. Dass jeder von allen abhängig ist, ist eine Folge der Arbeitsteilung und des Tausches. Dass sich aber diese Abhängigkeit eines jeden von den Wirtschaftsplänen und Wirtschaftsreaktionen aller nicht verschärft zu einer Abhängigkeit eines jeden oder wenigstens eines großen Teiles der Individuen von der Willkür und dem Gutdünken bestimmter einzelner Individuen führt, das ist eine Folge des Wettbewerbs. Der Wettbewerb kann uns nicht freimachen von der Furcht vor Schicksalsschlägen, vor Arbeitslosigkeit, Armut und Hunger, aber er macht uns, indem er uns die Möglichkeit gibt von einem bestimmten Lieferanten, Kunden, Arbeitgeber, Kreditgeber usw. auf viele andere auszuweichen, zwischen ihnen auszuwählen, frei von der Furcht vor der Macht der Menschen.“

Der durch die Wettbewerbsfreiheit gekennzeichnete Wirtschaftsprozess kann Ergebnisse zeitigen, die von der Gesellschaft als sozial nicht tragbar angesehen werden. Die Konzeption der Sozialen Marktwirtschaft sieht vor, dass eben diese Ergebnisse korrigiert werden müssen. Die Umverteilungsaufgabe fällt dabei dem Staat zu. Er hat die ursprüngliche Einkommens - und Vermögensverteilung so umzuschichten. dass Sozialhilfeleistungen, Renten und Ausgleichszahlungen, Wohnungsbauzuschüsse, Subventionen, eine breit gestreute Vermögensbildung etc. ermöglicht werden. Hierzu ist er nach Art, 20 und 28 Grundgesetz verpflichtet, in denen die Prinzipien der Rechts - und Sozialstaatlichkeit verankert sind.

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Die Wirtschaftsordnung als Teil der Gesellschaftsordnung

   Alle Entscheidungen einer Volkswirtschaft  werden von drei großen Gruppen getra­gen: Von Haushalten, von Unternehmen und vom Staat, der sich sowohl als Haus­halt als auch als  Unternehmer und dazu noch als Gestalter der Wirtschaftslenkung betätigen kann. Jeder Entscheidungsträger im Wirtschaftsprozess ist an Normen ge­bunden, die sein wirtschaftliches Handeln eingrenzen oder zumindest mitbestimmen. Sie sind erzwingbar, wenn sie vom Staat rechtlich abgesichert worden sind. Nor­men können Vorschriften für die Geltung wirtschaftlicher Vereinbarungen aufstellen (z B. Wechselrecht, Recht der Kaufverträge ) oder wirtschaftliche Vorgänge  (z.B.  Lieferpflicht, arglistige Täuschung,  Beschränkung  der Arbeitszeit) inhaltlich regeln.

Im ersten Falle spricht man von formalen, im zweiten von materiellen Normen . Die Gesamtheit der Normen, die das wirtschaftliche Handeln der Entscheidungsträger einer Volkswirtschaft bestimmen, nennt man Wirtschaftsordnung.  Sie ist als Teilordnung der ganzheitlichen Lebensordnung einer Gesellschaft anzusehen und daher inhaltlich bestimmt durch das Verhältnis von Staat und Wirtschaft.  Die Wirtschaftsordnung regelt letztlich drei Komplexe:

  1. Die privaten Eigentumsrechte

  2. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den einzelnen, einschließlich die Gestaltung der Einzelwirtschaften die durch Vereinigung von Menschen zu ge­meinsamen  Werken soziale Gebilde sind.

  3. Die ökonomischen Beziehungen zwischen den einzelnen Menschen und dem Staat.

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Die Sozialordnung als Teil der Gesellschaftsordnung

   „Das Bekenntnis des Grundgesetzes zum Sozialstaat bedeutet nicht die verfassungsrechtliche Fixierung einer bestimmten Wirtschafts - und Sozialordnung wie z.B. der Sozialen Marktwirtschaft. Die gegenwärtige Wirtschafts - u. Sozialverfassung ist zwar ein nach dem GG mögliches, nicht aber das allein mögliche System. Das Sozialstaatsprinzip legt das Ziel fest, nicht aber die Methoden, mit denen dieses Ziel zu erreichen ist. Es belässt somit vor allem dem Gesetzgeber einen erheblichen Gestaltungsspielraum. Deshalb können aus der objektiv - rechtlichen Wertentscheidung des GG für den Sozialstaat in aller Regel keine individuellen Ansprüche hergeleitet werden.

Das Sozialstaatsprinzip ist mehr  als ein bloßer Programmsatz ohne rechtliche Verbindlichkeit. Andererseits wird seine Tragweite überzogen, wenn es als grundgesetzlicher Imperativ zur Verwirklichung aller möglichen sozial - und gesellschaftspolitischen Forderungen - vom Nulltarif im öffentlichen Nahverkehr bis hin zur umfassenden Demokratisierung sämtlicher Lebensbereiche - reklamiert wird. Das Sozialstaatsprinzip ermächtigt u. verpflichtet den Staat, für den Ausgleich der sozialen Gegensätze u. damit für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen sowie seinen Bürgern soziale Sicherheit zu gewährleisten, wozu jedenfalls das ein menschenwürdiges Leben überhaupt erst ermöglichende Existenzminimum gehört.      

   Die Aufgabe des Staates erschöpft sich heute nicht mehr im Schützen, Bewahren, nur gelegentlichen Intervenieren. Er ist eine planende, lenkende, leistende, verteilende Macht, ohne die soziales Leben gar nicht mehr vorstellbar ist. Das Sozialstaatsprinzip enthält im übrigen insoweit eine Bestandsgarantie, als es die sozialen Errungenschaften, z.B. das Sozialversicherungs - u. Sozialhilferecht oder das Arbeitsschutzrecht, vor ihrer Abschaffung oder völligen Deformierung schützt. Der Sozialstaat. muss sich in den Formen des Rechtsstaats realisieren, was schon aus der grundgesetzlichen Wendung vom „sozialen Rechtsstaat“ deutlich wird. Das vor allem auf Veränderungen gerichtete dynamische Moment des Sozialstaats u. das eher statische, vorhandene Rechtspositionen bewahrende Moment des Rechtsstaats müssen sich wechselseitig durchdringen. Keines der beiden Prinzipien darf auf Kosten des anderen realisiert werden.“

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 Made in Germany: Die soziale Marktwirtschaft

   Grundlage der Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik ist das Grundgesetz. Die gegenwärtige Wirtschafts - und Sozialordnung ist - wie bereits erwähnt - eine nach dem Grundgesetz mögliche  Ordnung, keineswegs aber die allein mögliche. Sie beruht auf einer vom Willen des Gesetzgebers getragenen wirtschafts - und sozialpolitischen Entscheidung, die durch eine andere Entscheidung ersetzt oder durchbrochen werden kann. Das Grundgesetz garantiert weder die wirtschaftspolitische Neutralität der Regierungs - und Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit Markt konformen Mitteln zu steuernde Marktwirtschaft.

   Die Konzeption der „Sozialen Marktwirtschaft“ wurde vornehmlich von den Professoren Müller - Armack, Rüstow und Röpke entwickelt und von den Professoren Erhard und Müller­ Armack politisch verwirklicht. Als Schöpfer des Begriffs versteht Müller ­Armack unter „Sozialer Marktwirtschaft“:

„Eine ordnungspolitische Idee, deren Ziel es ist, auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft die freie Initiative mit einem gerade durch die marktwirtschaftliche Leistung gesicherten sozialen Fortschritt zu verbinden. Auf der Grundlage kann ein vielgestaltiges und vollständiges System sozialen Schutzes errichtet werden.“

An anderem Ort heißt es:

„Sinn der Sozialen Marktwirtschaft ist es, das Prinzip der Freiheit auf dem Markte mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden. — Nur in einem marktwirtschaftlichen System vermögen die alle Schichten umfassenden, in ihrer Marktposition überdies schwach gesicherten Konsumenten die Wirtschaft nach ihren Bedürfnissen zu lenken. Der Preisapparat ist nach heutiger Einsicht ein unentbehrlicher Koordinierungs - und Einpendelungsapparat, der die zahllosen und überdies differenzierten Einzelpläne der Konsumenten abstimmt und wirksam werden lässt.

Diese Orientierung am Verbrauch bedeutet bereits eine soziale Leistung der Marktwirtschaft. In gleicher Richtung wirkt die durch das Wettbewerbssystem gesicherte und laufend erzwungene Produktivitätserhöhung als eine soziale Verbesserung... Neben dieser dem Wettbewerbssystem an sich schon innewohnenden sozialen Funktion hat die Wirtschaftspolitik weitere Möglichkeiten der sozialen Ausgestaltung der Wirtschaftsordnung. Über das Erreichte hinaus ist der Gedanke der Sozialen Marktwirtschaft ein Programm für die Zukunft.“

Die Ziele der Sozialen Marktwirtschaft in Schlagworten:

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Zur Diskussion: Marktwirtschaft und Menschlichkeit

Prof. Dr. Ulrich Döring, Universität Lüneburg, Institut für Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl für Rechnungswesen und Steuern: „ Zur Wirtschaft mit menschlichem Antlitz“ (Festvortrag zur   feierlichen Verabschiedung der Absolventen des Fachbereichs Wirtschafts - und Sozialwissenschaften Universität Lüneburg, 13.Mai 2000), Auszug :

„ (1)   Warum wird der Marktwirtschaft immer wieder ein unmenschliches Antlitz attestiert?

Für die Kritiker des marktwirtschaftlichen Systems ist die Antwort klar: Gegenwärtig orientiere sich unternehmerisches Handeln ausschließlich am Renditedenken, also am Eigennutz. Orientierten sich Unternehmer nicht am Eigennutz, sondern am Gemeinwohl,

Ist diese einseitige Schuldzuweisung gerechtfertigt? Anders gefragt: Orientieren die Nichtunternehmer ihr wirtschaftliches Handeln am Eigennutz oder am Gemeinwohl?

Eigennutz im wirtschaftlichen Handeln beschränkt sich keineswegs auf die Unternehmerseite. Eigennützige Nachfrager fragen nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Damit setzen sie die Anbieter unter Wettbewerbsdruck. Die Unternehmer sind gezwungen, den von den Nachfragern ausgelösten Wettbewerbsdruck auf die Faktormärkte weiterzugeben. Verzichten Unternehmer im Sinne vermeintlichen Gemeinwohls auf eine Senkung der Arbeitskosten durch Rationalisierung oder Produktionsverlagerung ins Ausland, werden sie von leistungsorientierten Nachfragern gnadenlos abgestraft.

Die Marktwirtschaft hat sehr wohl ein menschliches Antlitz: In ihr spiegelt sich das tatsächliche Verhalten aller Marktteilnehmer. Solange das tatsächliche menschliche Verhalten auf den Märkten nicht von Nächstenliebe, sondern vom Eigennutz dominiert wird, werden die Schwachen in Bedrängnis gebracht: Der nichtwettbewerbsfähige Unternehmer wird ebenso vom Markt verdrängt wie der nichtwettbewerbsfähige Arbeitnehmer.“

 

Antwort von Dipl. - Ing. Hans - Dietrich Zeuschner , Lehrbeauftragter  der Universität Hannover, Institut für Betriebsforschung, Abteilung Personal und Arbeit,  Lüneburg,  07.07.00, Auszug :

„ Abschließend einige Gedanken zu Ihrer ersten Frage im Festvortrag:

Das Modell der Marktwirtschaft kennt keine Menschen und kann damit auch kein menschliches Antlitz haben, auch nicht im metaphorischen Sinne. Am Markt stehen sich Anbieter und Nachfrager gegenüber, die  sich unter genau definierten Bedingungen rational verhalten und konsequent die Ziele Gewinnmaximierung bzw. Nutzenmaximierung verfolgen. Die ‘reine Marktwirtschaft’ mit atomistischer Marktstruktur ist auf dem Grundsatz der vollen Selbstverantwortung und wirtschaftlichen Handlungsfreiheit der Individuen aufgebaut.

In der Realität der Sozialen Marktwirtschaft dagegen existieren Nonprofit - Betriebe und Stiftungen, gemeinnützige Vereine, Spendentöpfe, wird ehrenamtliche Arbeit verrichtet, Nachbarschaftshilfe geleistet, die allesamt auf dem Konto „Soziales“ verbucht werden müssen, anders als die Mittel für die staatlichen ‘Dämpfungsmaßnahmen’.  Ich halte es  für unerlässlich, dass bei jeder Diskussion  scharf  zwischen Modell und Realität getrennt wird und dass zudem bei jeder Aussage exakt die Form des marktwirtschaftlichen Systems benannt wird, auf die sich der Beitrag bezieht.

Für die Diskussion über die real existierende Soziale Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland gebe ich folgendes zu bedenken:

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Der Fachbeitrag wurde weder gekürzt noch inhaltlich verändert.

19.02.15

Wiesinger