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von kfztech.de Informatives zum Werkstattbesuch: Reparatur, Kosten und mehrFällige Reparaturen an Kraftfahrzeugen sind für Autofahrer in vielerlei Hinsicht ein Ärgernis. Neben den Kosten, die schnell ungeahnte Ausmaße annehmen, sorgen kommunikative Probleme mit Werkstätten und lange Wartezeiten für Unmut. Dieser Ratgeber klärt über wesentliche Fakten rund um den Werkstattbesuch auf.
Keine klaren Fristen – schriftliche Vorgabe schafft AbhilfeDie Dauer einer Reparatur an Fahrzeugen lässt sich oft nur grob abschätzen. Sind Schäden nicht eindeutig klar beziehungsweise die Ursache für Probleme mit dem Auto bislang unbestimmt, kann die Fehlersuche eine Menge Zeit beanspruchen. Aber auch die Beschaffung von Ersatzteilen kann sich im Nachhinein als Herausforderung erweisen, wenn es sich beispielsweise um ältere oder seltenere Fahrzeugmodelle handelt. Fixe Fristen für die Reparaturdauer gibt es deshalb nicht. Trotz der verschiedenen Einflussfaktoren müssen Verbraucher nicht jede Wartezeit hinnehmen. Um Ärger mit der Werkstatt vorzubeugen, ist ein schriftlicher Reparaturauftrag empfehlenswert. In diesem Dokument lässt sich ein Fertigstellungstermin vereinbaren, der für den Dienstleister verbindlich ist. Ein schriftlich dokumentierter Termin muss von der Werkstatt eingehalten werden. Ansonsten besteht Schadenersatzpflicht gegenüber Kunden. Ist das Fahrzeug nicht rechtzeitig fertig und der vereinbarte Termin wird um über 24 Stunden überschritten, muss die Werkstatt entweder
„Entschuldigt ist die Werkstatt, wenn sich der Arbeitsumfang geändert hat und Sie Bescheid wissen, wenn höhere Gewalt oder Streiks vorliegen oder wenn Zulieferungen ausgeblieben sind“, fügt der ADAC in einem Ratgeber rund um Fahrzeugabholung und Bezahlung von Autowerkstätten hinzu.
Sparpotenzial ausschöpfenEs gibt mehrere Möglichkeiten, um die Kosten für anstehende Reparaturen gering zu halten. Eine Option ist die Recherche nach preiswerten Ersatzteilen. Vorausgesetzt der Bedarf ist geklärt. Die Bestellung von Kfz-Teilen über Autohäuser beziehungsweise Vertragswerkstätten geht häufig mit vergleichsweise hohen Kosten einher. Die günstigere Lösung ist der Kauf im Internet. Allerdings muss online präzise auf Herkunft und Qualität geachtet werden, da in einigen Shops minderwertige Ware angeboten wird. Beim seriösen Onlinehändler DAPARTO präsentieren über 150 gewerbliche Händler ihre Autoersatzteile von führenden Herstellern wie Bosch, Sachs oder Brembo. Eine fristgerechte Lieferung sichert hier den pünktlichen Versand und der digitale Preisvergleich erleichtert die Gegenüberstellung mehrerer Anbieter.
Stundensätze in der WerkstattEin weiteres Sparpotenzial ergibt sich beim Stundenlohn, weil die Arbeitszeit oft den größten Posten auf der Werkstattrechnung darstellt. Erhebliche Unterschiede ergeben sich angesichts der individuellen Werkstattarten. Offizielle Hersteller-Niederlassungen und inhabergeführte Vertragswerkstätten sind oft teurer als markenunabhängige Werkstätten und Ketten wie ATU. Besonders günstig sind meistens freie Werkstätten, die unabhängig von Marken agieren. Eine Stunde Reparaturarbeit kostet dort zwischen etwa 50 und 75 Euro, wobei Stundensätze über 60 Euro gängig sind. Über 100 Euro kann die Arbeitsstunde in Vertragswerkstätten kosten, in Hersteller-Niederlassungen sogar rund 200 Euro.
Reparatur schriftlich beauftragen und Umfang eingrenzenBevor die Werkstatt verlassen und das Auto dort zum Reparieren zurückgelassen wird, sollte ein schriftlicher Reparaturauftrag abgegeben werden. Jegliche Absprachen gilt es zu notieren. Liegt ein unbekannter Fehler vor, ist eine Obergrenze für die Reparaturkosten inklusive Arbeitszeit und Teile festzulegen. Ansonsten nehmen die Kosten schnell überhand und stehen am Ende nicht mehr im Verhältnis zum Fahrzeugwert. Bei möglicher Überschreitung der vereinbarten Kostengrenze muss die Werkstatt mit dem Kunden Rücksprache halten.
Garantie und NachbesserungAutowerkstätten sind für die ordnungsgemäße Durchführung von Reparaturen verantwortlich. Ist das Ergebnis mangelhaft, muss die Werkstatt nachbessern. Dieses Recht auf Nachbesserung ist gleichzeitig auch eine Pflicht des Kunden, weil er der Werkstatt die Möglichkeit dafür geben muss. Zeitlich unbegrenzt ist das Nachbesserungsrecht allerdings nicht. Es besteht eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Im Anschluss verjährt der Mängelanspruch. Die Verjährung folgt auch dann, wenn Kunden den Mangel erst später feststellen. Werkstätten ist es dahingehend erlaubt, die Gewährleistungsfrist zu kürzen. „Die Reparaturbedingungen vieler Werkstätten sehen deshalb bei Reparaturleistungen meist nur die hier vorgeschriebene Mindestverjährungsfrist von einem Jahr vor“, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD) online in einem Verbrauchertipp zu Reparaturmängeln. Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt
Bei Gebrauchtwagen stellt sich die Frage, welche Reparaturarbeiten sich lohnen, beziehungsweise wann es Zeit für einen Fahrzeugwechsel wird. Schließlich führen Reparaturen nicht zu einer Wertsteigerung. Würde eine Reparatur über 50 Prozent des Restwerts verschlingen, ist aus wirtschaftlicher Sicht von der Durchführung abzuraten. Bildquelle: Counselling / music4life – pixabay.com |
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