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Schwere Vergehen auf der Autobahn: Womit Raser, Falschparker und Geisterfahrer rechnen müssen

Autobahnkreuz

Auf Deutschlands Autobahnen ist stets viel Verkehr. Hier ist es besonders wichtig, sich an die geltende Straßenverkehrsordnung zu halten. - Bild: Pixabay © Pexels (CC0 Creative Commons)

von kfztech.de

Wer sich auf deutschen Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen eine Ordnungswidrigkeit erlaubt, muss mit einer Sanktion rechnen. Das kann ein Bußgeld sein, ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar eine Gefängnisstrafe. Die Höhe der Strafe hängt von der Schwere der Ordnungswidrigkeit ab sowie davon, wie hoch die Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmer war. Die deutschen Autobahnen zählen zu den sichersten Schnellstraßen im internationalen Vergleich. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, ist es notwendig, dass sich alle an die geltenden Verkehrsregeln halten. 

Wo sich weitere Informationen finden

Welche Strafen in etwa zu erwarten sind, lässt sich beispielsweise mit dem Bußgeldrechner für die Autobahn errechnen. Damit haben Autofahrer eine Vorstellung dessen, was sie im nachfolgenden Verfahren zu erwarten haben. So gibt es laut Fahreignungs-Punktekatalog des Kraftfahrtbundesamtes unterschiedliche Strafen für dasselbe Vergehen.  

Beispiel: schwerwiegende Zuwiderhandlung

Wer beispielsweise an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle auf die Autobahn oder Kraftfahrstraße eingefahren ist, hat zunächst nichts zu befürchten. Kommt es allerdings zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar zu einem Unfall, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Hier muss der Verursacher mit einem Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sowie mit einer Geldbuße rechnen.  

So geht Fahren auf der Autobahn

Bereits beim Einfahren auf die Autobahn müssen Kraftfahrer bestimmte Regeln beachten:

  • Die Verkehrsteilnehmer sollen zügig auf die Autobahn auffahren,

  • jedoch ohne dabei die anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder

  • ohne Grund zu behindern.

  • Dabei hat der fließende Verkehr auf der Autobahn stets Vorfahrt.

Wer sich daran nicht hält, muss ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro einkalkulieren. Wer zu langsam auf die Autobahn auffährt oder sogar unnötig bremst, kann mit einer Strafe rechnen. Das Ein- und Ausfahren an nicht dafür vorgesehenen Stellen ist strikt verboten.

Auf der Autobahn gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Das ist so in § 2 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung geregelt und in selbiger nachzulesen. Dieses Gesetz besagt, dass alle Verkehrsteilnehmer möglichst weit rechts fahren sollen. Ein Abstand von einem Meter zum rechten Fahrbahnrand ist dabei einzuhalten. Verkehrsteilnehmer, die das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn missachten, also beispielsweise konstant auf der Überholspur fahren, obwohl rechts die Fahrspur frei ist, können mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Zudem gibt es einen Punkt im Fahreignungsregister, sollte es dadurch zu einer Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer kommen. 

Blitzer
Geschwindigkeitsmessungen nimmt die Polizei beispielsweise mit solchen fest installierten Radarkontrollen vor, den sogenannten Starenkästen. - Bild: Pixabay © manfredrichter (CC0 Creative Commons)

Höchstgeschwindigkeit unbedingt beachten

Auf der Autobahn herrscht eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Das bedeutet, dass die Kraftfahrer auch schneller fahren dürfen, dies jedoch bei günstigen Straßen-, Witterungs- und Verkehrsverhältnissen nicht zu empfehlen ist.

Sich an diese empfohlene Geschwindigkeit zu halten, hilft auch, Kraftstoff zu sparen. Diese Richtgeschwindigkeit gilt nur, sofern keine anderen, lokalen Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen. Diese sind stets zu beachten.

Bei Missachten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit droht schlimmstenfalls ein saftiges Bußgeld von bis zu 600 Euro und bis zu zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. In sehr schwerwiegenden Fällen lässt sich ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängen. 

Autobahn Verkehr
In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot. Zum Überholen müssen Kraftfahrer die linke Seite benutzen. - Bild: Pixabay © Gickel (CC0 Creative Commons)

Rechts überholen

Auf Deutschlands Straßen dürfen Kraftfahrer grundsätzlich nur links überholen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, auf der rechten Spur schneller zu fahren als auf der linken. Doch ist das Überholen auf der rechten Fahrspur nur gestattet, wenn sich bereits eine Kolonne auf der linken Fahrspur gebildet hat und dadurch der Verkehrsfluss behindert ist. Allerdings dürfen die Autos rechts lediglich in einer geringfügig höheren Geschwindigkeit passieren. Die links fahrenden Kraftfahrer rechnen in der Regel nicht damit, dass sie rechts überholt werden.

Kommt der Verkehr vollständig zum Erliegen, dürfen die Kraftfahrer auf der rechten Spur maximal 20 km/h fahren. Verstöße ahnden die Behörden mit Strafen von bis zu zwei Punkten beim Kraftfahrtbundesamt 

Der Horror für jeden Autofahrer – Geisterfahrer

Die Autobahn entgegen der Fahrtrichtung zu befahren, ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs. In der ARD-mediathek gibt es dazu einen Beitrag mit Tipps für das richtige Verhalten in dieser Situation sowohl für die anderen Verkehrsteilnehmer wie auch für den Geisterfahrer.

Eine Geisterfahrt ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, wie sie in § 315c Strafgesetzbuch beschrieben ist. Geisterfahrer müssen mit Führerscheinentzug, einer Geldstrafe, mindestens drei Punkten im Fahreignungsregister sowie je nach Sachlage sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Dieses Strafmaß wenden die Behörden auch bei Wendemanövern oder Rückwärtsfahren auf der Autobahn an.

 

 


Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 27.01.2024









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