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Unfall? Das sind die wichtigsten Schritte

von kfztech.de

Im Straßenverkehr läuft nicht immer alles glatt. Schnell kann es passieren, dass ein Autofahrer den anderen übersieht, beim Ausparken nicht richtig aufpasst, oder an der Ampel zu spät bremst. Die Folgen? Stets ärgerlich, wobei Schäden am Fahrzeug weit weniger schlimm sind als Personenschäden. Unbedingt gilt es, bei einem Unfall richtig zu reagieren und auch in den Tagen danach den Überblick zu behalten.

1. Ruhig bleiben und die Situation checken

Im ersten Moment nach einem Zusammenstoß kochen die Gefühle meist hoch. Sowohl der Geschädigte als auch der Unfallverursacher sind schockiert und erschrocken über den plötzlichen Zwischenfall. Umso wahrscheinlicher ist es, dass sich Unfallgegner bereits mitten auf der Straße streiten, sich gegenseitig beschimpfen und ihrem Frust freien Lauf lassen. Das aber ist nicht empfehlenswert, denn Wut und Ärger versperren meist die Sicht auf wirklich wichtige Dinge. Wer sich streitet, vergisst möglicherweise die Absicherung der Unfallstelle und bringt damit weitere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Unfall Auto

Rund um die Unfallstelle müssen beteiligte für Sicherheit sorgen. (Quelle: MichaelGaida (CC0-Lizenz)/ pixabay.com) 

Sofort nach einem Unfall sollten Beteiligte daher durchatmen und sich beruhigen. Auch wenn es schwer fällt, ist ein entspannteres Herangehen sinnvoll, denn so kann die Situation überblickt werden. Auch lassen sich alle weiteren Aufgaben schneller und leichter erledigen, wenn Geschädigter und Verursacher zusammenarbeiten. Das mag im ersten Moment unmöglich erscheinen, ist jedoch der einzig richtige Weg.

2. Die Unfallstelle absichern

Bevor geklärt wird, wer die Schuld am Unfall trägt, muss die Unfallstelle gut abgesichert werden. Hierfür ist es wichtig, dass jeweils eine Person aus dem Wagen steigt und dabei auf den Verkehr achtet, ihre Warnweste anlegt und sich einen Überblick verschafft. Zuvor sollte die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Anschließend gilt es, das Warndreieck aufzustellen und andere Verkehrsteilnehmer mit Handzeichen auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen. Unter drk.de finden Interessierte einen detaillierteren Leitfaden zur Absicherung. Es lohnt sich, diesen auszudrucken und im Handschuhfach aufzubewahren.  

Nach der Absicherung sollten eventuell verletzte Personen vom Ersthelfer behandelt werden. Gut ist es natürlich, wenn das gar nicht nötig ist. Im Zweifel aber erweist sich der regelmäßig aufgefrischte Erste-Hilfe-Kurs als wertvoll.

3. Schuldig oder nicht?

Im Zweifel die Polizei holen Kamen Personen bei einem Unfall zu Schaden, sollte die Polizei unbedingt geholt werden. In allen anderen Fällen muss abgewägt werden. Nicht immer nämlich ist es nötig, die Gesetzeshüter zu kontaktieren. Das gilt dann, wenn sich beide Parteien über das Schuldverhältnis einig sind und es keinen Streit gibt.

Unfall Polizei

In manchen Fällen müssen Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen gerufen werden. Rico_Loeb  

Sobald jedoch unklar ist, wer die Hauptschuld trägt oder einer der Beteiligten alkoholisiert oder auch unter dem Einfluss von Drogen steht, ist die Polizei der richtige Ansprechpartner. Die Beamten werden den Unfall sowie Aussagen aufnehmen, eventuelle Zeugen anhören und weitere Schritte in die Wege leiten. Gibt es Verletzte, sollte der Krankenwagen nicht erst gerufen werden, wenn die Polizei eintrifft, sondern so schnell wie möglich nach dem Unfall.

4. Daten austauschen

Sobald alle bisherigen Aufgaben erledigt wurden, sollten beide Unfallparteien ihre Daten austauschen. Notiert werden sollten nicht nur das Kennzeichen des anderen, sondern auch

  • die Adresse des jeweiligen Fahrzeughalters,

  • ein kurzer Abriss der Unfallbeteiligung,

  • Uhrzeit und Datum,

  • die jeweilige Versicherung am besten inklusive Vertragsnummer

  • und eventuell auch Kontaktdaten von Zeugen.

Da heutzutage nahezu jede Person ein Smartphone bei sich hat, sollten auch einige Fotos geschossen werden. Aufnahmen der aufgetretenen Schäden, des Unfallortes und auch der näheren Umgebung helfen im Streitfall dabei, die Schuldfrage zu klären.

5. Der Versicherung den Unfall melden

Kann die Unfallstelle später verlassen werden, melden die Beteiligten den Zwischenfall bei ihrem Versicherer. Der Geschädigte tut gut daran, sich ebenfalls mit seiner KFZ-Versicherung zu besprechen und über den Unfall zu informieren, auch wenn das Unternehmen nicht leisten muss. Der Unfallverursacher ist dazu verpflichtet, seinen Versicherer zu kontaktieren. Dieser wird sich dann mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und über das weitere Vorgehen informieren. Liegt die Schuld nicht nur bei einem PKW-Führer, kann die Kontaktierung beider Versicherungen nötig sein. In diesem Fall muss geklärt werden, welche Versicherung für welchen Schaden wird aufkommen müssen. Lesen sie auch unsere Top Ten der Tipps zur Autoversicherung.

6. Schadensregulierung: Unabhängigen Gutachter beauftragen

Der Geschädigte wird von dem Versicherer der anderen Partei mitgeteilt bekommen, dass diese den Schaden reguliert. Welche Summe dann allerdings fließt, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Oft versprechen Versicherer, einen Partner-Gutachter zu schicken, der sich um die Bestandsaufnahme und die Definition des Schadens kümmert. Das allerdings sollten Geschädigte nicht in Anspruch nehmen, denn häufig fällt die Regulierungssumme dabei geringer aus. Das ist vollkommen legal, erscheint allerdings nicht fair. Daher lohnt es sich, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ein KFZ Gutachter aus Hamburg informiert auf seiner Webseite über die genauen Leistungen.

Geschädigte müssen übrigens keine Angst haben, die Kosten für den Gutachter selbst tragen zu müssen. Die Zivilprozessordnung sieht vor, dass die gegnerische Partei auch diesen Posten tragen muss. Selbst wenn bereits ein Gutachter der Versicherung vor Ort war, kann im Nachgang noch immer ein eigener Experte zu Rate gezogen werden.

7. Bei Problemen einen Anwalt beauftragen

In der Regel kommt es bei kleineren Schäden nicht zu Problemen mit der KFZ-Versicherung. Größere Reparaturen jedoch führen nicht selten dazu, dass sich der Versicherer weigert, diese zu zahlen. Häufig verweist der Versicherer dann darauf, dass die veranschlagten Handgriffe nicht notwendig sind. Ist eine Tür beispielsweise eingedrückt und zerkratzt, könnte der Versicherer lediglich eine teilweise Lackierung und Ausbeulung vorschlagen, während in Wirklichkeit eine neue Tür eingebaut werden muss.

Unfall Anwalt

Anwälte kennen sich im Versicherungsrecht aus. (Quelle: bertholdbrodersen (CC0-Lizenz)/ pixabay.com) 

Streit mit der Versicherung kann sehr ärgerlich und langwierig sein. Mitunter dauert es Monate, bis der Schaden endlich reguliert werden kann und Geschädigten fehlt das rechtliche Wissen, um sich schneller durchzusetzen. In diesem Fall ist es ratsam, einen fachkundigen Anwalt zu beauftragen, der die weitere Korrespondenz übernimmt. Unter anwaltauskunft.de gibt es eine Detailsuche, die beim Finden eines Anwalts weiterhilft.

 

 


Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 28.01.2024









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