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Keine Probleme bei der KFZ-Zulassung

Wer ein Auto oder Motorrad fahren will, braucht natürlich eine Zulassung. Äußeres Zeichen für die korrekte Zulassung ist das Nummernschild. Dies erhalten Sie mit der Anmeldung Ihres Fahrzeugs. Doch natürlich gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, damit man ein KFZ anmelden kann, vor allem wenn es privat oder gebraucht gekauft wurde. Der folgende Leitfaden gibt einige Hinweise dazu.

Ford Kuga ST-Line


Ein neues Fahrzeug ist schon was Besonderes wie z.B. ein neuer Ford Kuga ST-Line. Aber vor der ersten Fahrt muss er noch zugelassen werden. - Foto: Ford

Leider sind KFZ-Zulassungen in Deutschland noch immer relativ kompliziert und vor allem zeitintensiv. Lange Wartezeiten an der Zulassungsstelle gehören ebenso dazu wie der Weg zum Schildermacher, um die Kennzeichen abzuholen. Und natürlich sollten alle Dokumente griffbereit sein. Sonst gibt es wieder Verzögerungen, denn ohne die vorgeschriebenen Dokumente (siehe unten) läuft nichts.

Um-, An- oder Abmelden - die Grundvoraussetzungen

Was sind aber nun die Grundvoraussetzungen, um ein Auto um-, an- oder abzumelden? Neben dem Fahrzeug zählen dazu natürlich die notwendigen Dokumente. In jedem Fall ist dies ein gültiges Personaldokument - also entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis. Der Führerschein genügt als Ausweisdokument nicht! Natürlich muss das Auto aber auch versichert sein - um dies zu bestätigen, muss die eVB-Nummer, also die elektronische Versicherungsbestätigung vorgelegt werden. Denn ohne Haftpflichtversicherung darf auf unseren Straßen kein Fahrzeug unterwegs sein. Des Weiteren ist die Zulassungsbescheinigung Teil II, also der Fahrzeugbrief notwendig sowie ein SEPA-Mandat, also eine Einzugsermächtigung der Bank zur Bezahlung der KFZ-Steuer.

Zulassungsbescheingung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht dem was mal der Fahrzeugbrief war - Bild kfztech.de

Für Neuwagen benötigt der Anmelder noch zusätzlich eine Bescheinigung des Herstellers über die Übereinstimmung mit den Richtlinien in der Europäischen Union (COC-Papiere). Teil I der Zulassungsbescheinigung, also der Fahrzeugschein wird dann bei der Zulassungsbehörde ausgedruckt.

Bei Gebrauchtwagen muss dieser Fahrzeugschein I mitgenommen werden, ebenso der Bericht der letzten Hauptuntersuchung sowie die alten Kennzeichen. Die alten Kennzeichen sind natürlich auch bei der Ummeldung - etwa nach Umzug in einen anderen Bezirk - mitzubringen.

Die verschiedenen Kennzeichen

In der Regel werden beim Anmelden eines Autos Standardkennzeichen beantragt. Diese werden von der Zulassungsstelle zugeteilt, wobei der Zulassungsbesitzer meist die Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten hat. Wunschkennzeichen müssen extra beantragt werden und können natürlich nur vergeben werden, wenn sie noch frei sind. Ein Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen besteht nicht. Für Oldtimer-Fans interessant ist das "H"-Kennzeichen für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind. Motorradfahrer können etwa saisonale Kennzeichen beantragen - mit diesen darf das Motorrad nur im angegeben Zeitraum betrieben werden. Für die überführung gibt es Kurzzeitkennzeichen. Schließlich gibt es auch noch E-Kennzeichen für Elektro- und Hybridautos. Mit ihnen werden in vielen Städten Vergünstigungen wie etwa kostenloses Parken gewährt.

Was kostet die Anmeldung?

Die Preise für die Anmeldung sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich. Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges rund 20 Euro und die Zulassung eines Neuwagens rund 27 Euro kostet.

Zeit sparen bei der Anmeldung

Glücklicherweise hat das Internet auch vor deutschen Ämtern nicht halt gemacht und so kann man schon vorab vieles elektronisch regeln. Der Antrag auf ein Wunschkennzeichen ist etwa über das Internet ebenso möglich wie die Vereinbarung eines Termins mit der Zulassungsstelle. Dadurch können lästige Wartezeiten gespart werden. Vielerorts kann man auch die erforderlichen Dokumente bereits im Vorhinein online übermitteln.

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Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 29.01.2024









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