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Tipps zur Kfz-Versicherung

- mit wertvollen Tipps des ADAC

Es ist eine Binsenweisheit, dass für jeden Fahrzeughalter eine Versicherungspflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung genannt, besteht. Ohne diese KFZ-Versicherung dürfen Fahrzeuge gar nicht erst im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Denn sie deckt die finanzielle Absicherung im Schadensfall ab.

Aber es ist aufgrund der vielen Tarife gar nicht so leicht, eine gute und gleichzeitig günstige Kfz-Versicherung zu finden. Wer jetzt nicht nur das billigste Angebot, sondern auch sinnvolle Leistungen bekommen möchte, dem helfen die nachfolgenden Kfz-Versicherungs-Tipps. Der Autofahrer sollte die Tarife, die er braucht, für sich auswählen. Wer sich nicht sicher ist, was nötig ist, sollte sich aber auf jeden Fall von einem Versicherer beraten lassen.

Wichtiges zur Kfz-Haftpflicht-Versicherung

  • Die KFZ-Versicherung sorgt für den Schadensausgleich gegenüber dem Geschädigten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für Personenschäden (7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen und für Vermögensschäden 50.000 Euro) ist aber zu niedrig! Im Vertrag sollten deshalb mindestens 50 Euro vereinbart werden.

  • Bei vielen billigen Policen sind die Rückstufungen groß. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie stark man nach einem Unfall zurückgestuft wird. Natürlich kann man auch einen Rabattschutz wählen. Dann hat man sozusagen einen Schaden pro Jahr ohne Rückstufung frei. Dies ist natürlich auch aber teuer.

  • Man sollte prüfen, ob auch die Mallorca-Klausel enthalten ist. Bei der Mallorca-Police ist die Deckungssumme für einen Mietwagen im Ausland erweitert.

  • Alle Jahre wieder: Der Wechsel des Kfz-Versicherers ist in der Regel zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Möchte man seine Versicherung wechseln, muss die die Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen (Poststempel). Sollte man den Termin verpasst haben, hat der Versicherungsnehmer jedoch oft noch ein Sonderkündigungsrecht.  Dies greift in dem Fall, wenn sich die Prämie  z.B. durch eine schlechtere Typklassen- oder Regionalklasseneinstufung erhöht. kfztech.de rät: Nicht vergessen: bis 30. November Kfz-Versicherung wechseln! Denken Sie ebenso über einen Wechsel zur Teil- oder Vollkaskoversicherung nach – ggf. ist auch hier ein Übergang sinnvoll.

Teilkasko oderVollaksko

Über die einzelnen Tarife in der Kfz-Versicherung sollte man sich schon gedanken machen. - Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der ADAC rät aber dazu, den alten Vertrag zum 1. Januar nur dann zu kündigen, wenn der neue bereits sicher abgeschlossen ist: "Versicherer müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Versicherer." (ADAC)

Wichtiges zur Vollkasko

  • Schäden, die bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Auto entstehen, übernimmt die Vollkaskoversicherung.  Überlegen sollte man sich vielleicht auch, ob man Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, durch die Kaskoversicherung mit abdecken lässt. Nicht dazu gehört jedoch, wenn man den Schlüssel im Auto stecken lässt. Auch das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bleibt ebenfalls ausgenommen.

  • Bei der Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung springt die Vollkaskoversicherung bei Totalschaden oder Diebstahl ein. Sie sollte mindestens sechs, besser noch 24 Monate lang gelten. Ähnliches gibt es übrigens auch für Gebrauchte: Wenn der versicherte Gebrauchtwagen innerhalb der versicherten Zeit (zwischen 6 bis 24 Monate) einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird, so ersetzt die Kfz-Kaskoversicherung den Preis zu welchem der Versicherte den Gebrauchtwagen gekauft hat. Letzteres ist jedoch bereits ein Komforttarif und ist deshalb nicht günstig.

  • Viele Kfz-Versicherer koppeln an eine günstige Police eine Werkstattbindung. Hersteller bestehen aber aus Kulanzgründen oft auf die Vertragswerkstatt. Bei Leasingfahrzeugen kann die Werkstattbindung sogar eine Vertragsverletzung bedeuten. Deshalb sollte man die Vertragsbindung für Neu- und Leasingfahrzeuge in diesen Fällen ablehnen.

Wichtiges zur Teilkasko

  • Die Teilkasko übernimmt in der Regel Schäden, die beispielweise durch einen Brand, Diebstahl oder Haarwild entstanden sind. In der Teilkasko sind aber andere Tiere wie z.B. Kühe oder Hunde nicht eingebunden. Man sollte dann vielleicht nachfragen, welche Versicherer auch Schäden durch Zusammenstöße mit anderen Tieren ersetzen. Auf jeden Fall sollte ein Schaden durch Marderbisse mit abgesichert werden.

Was noch alles zur Vollkasko- und Teilkaskoversicherung gehört, kann hier nachgelesen werden.

Fazit

Es werden von den Kfz-Versicherern viele unterschiedliche Tarife in der Kfz-Haftplicht und bei den Kaskoversicherungen angeboten. Die Beiträge schwanken trotz gleicher Leistungen bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften jedoch oft deutlich. Man sollte sich deshalb im Klaren sein, welche Tarifangebote man braucht und welche nicht bzw. welche man dazu buchen möchte. Ein Online-Versicherungsvergleich lohnt sich. Zusätzliches konkretes Nachfragen per Telefon und eine persönliche Beratung sind aber unter Umständen noch besser. 

Weiterführender Link: Als Fahranfänger bei der Autoversicherung sparen

Quellen: ADAC.de, 1a-versicherungsvergleich.de

 

 

 


Autor: Johannes Wiesinger

bearbeitet: 29.01.2024













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