kfztech.de sind Autoinfos und
Kraftfahrzeugtechnik aus erster Hand

Logo kfztech.de
kfztech.de Was ist neu? Blogger Logo Kfz-Blog  Besuchen Sie uns auf: Facebook Logo   Twitter Logo Technik-News Kontakt Zeuschners
Kfz-Technik Abkürzungs-ABC Auto-Infos Kfz-Zubehör-Shop kfztech TV Unterricht und Ausbildung
Suche in kfztech.de

E-Zigarette dampfen am Arbeitsplatz: Wie ist die Regelung in KFZ Werkstätten?

von kfztech.de

E-Zigarette dampfen am Arbeitsplatz: Wie ist die Regelung in KFZ Werkstätten?

Eine weit verbreitete Theorie lautet, dass es kein Problem sei, sich in Kfz-Werkstätten eine E-Zigarette anzuzünden, solange der Arbeitgeber nichts dagegen hat. Doch ist diese Annahme wirklich richtig?

Ob es daran liegt, dass in der Kfz-Branche verstärkt Männer arbeiten oder weil es kein Beruf ist, der in einem Büro ausgeübt wird, kann nicht eindeutig belegt werden: Bei einer Tätigkeit in Kfz-Werkstätten stellt sich die Frage, ob in ihnen das Rauchen gestattet ist. Doch auch ungeachtet offizieller Vorgaben bringt das Rauchen in einer Kfz-Werkstatt Risiken mit sich. Als mögliche Alternative wird daher oft die E-Zigarette diskutiert. Was die Rechtslage vorsieht und wie es um die Nutzung von E-Zigaretten in Werkstätten steht, wird in diesem Beitrag geklärt.


Zigarette oder E-Zigarette

Rauchen in der Kfz-Werkstatt, mit Zigarette oder E-Zigarette, durchaus ein Thema - Bilder: depositphotos.com

Abstimmung zum E-Zigaretten-Konsum mit dem Arbeitgeber

Eine weit verbreitete Theorie lautet, dass es kein Problem sei, sich in Kfz-Werkstätten eine E-Zigarette anzuzünden, solange der Arbeitgeber nichts dagegen hat. Doch ist diese Annahme wirklich richtig?

Grundsätzlicher Anspruch auf Arbeitsplatz ohne Gesundheitsgefährdung

Alle Personen, die für ein Unternehmen in der Kfz-Werkstatt tätig sind, haben einen Anspruch darauf, in einer Umgebung arbeiten zu können, von der keine offensichtlichen Gesundheitsrisiken ausgehen. Hierauf begründet sich beispielsweise ein Rauchverbot in Werkstätten beim Konsum herkömmlicher Zigaretten. Wer vom Raucherlebnis in den Arbeitspausen dennoch nicht ablassen kann, überlegt oft, auf E-Zigaretten umzusteigen und dafür erforderliches Liquid zu kaufen. Aber auch beim Dampfen werden Schadstoffe freigesetzt. Lediglich der Prozess, der dazu führt, ist ein anderer. Um Licht ins Dunkel zu bringen, lohnt es sich, einen Blick auf die Differenziertheit der Rechtslage zu werfen.

Das könnte auch interessant sein: 

Autofahren – was ist erlaubt und was ist verboten?

Autofahren Handy Frau

OVG Nordrhein-Westfalen entscheidet zugunsten E-Zigaretten-Konsument

Frau mit E-Zigarette

E-Zigarette ist nicht gleich Zigarette hast das OVG in NRW entschieden

Mit Rechtsprechung vom 4. November 2014 (Aktenzeichen 4 A 775/14) entschied das OVG Nordrhein-Westfalen, dass der Konsum einer E-Zigarette am Arbeitsplatz nicht mit dem einer konventionellen Zigarette gleichzusetzen sei. Begründet wird dies mit dem technisch unterschiedlichen Prozess beim Rauchen bzw. Dampfen. Dieses Urteil findet ausschließlich im Bundesland Nordrhein-Westfalen Anwendung. Bis heute ist die Rechtslage insgesamt nicht vollständig klar, da der Rechtsprechung eine einheitliche Grundlage fehlt.

Arbeitsschutz im Fokus - Pflicht des Arbeitgebers

Wer sich gegen den Konsum von E-Zigaretten in Kfz-Werkstätten auflehnt, könnte argumentativ anführen, dass der Arbeitgeber für seine Beschäftigten den Arbeitsschutz sicherzustellen hat. Hierbei geht es nicht nur um die in Kfz-Werkstätten befindlichen Gerätschaften, sondern auch um den Gesundheitsschutz durch äußere Einwirkung für die Belegschaft. Da das Dampfen mit einer E-Zigarette nicht vollständig frei von Schadstoffen ist, kann dies eine etwaige Gegenanzeige zur Vape-Erlaubnis darstellen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass von einer Arbeit in der Kfz-Werkstatt eine Vielzahl gesundheitlicher Risiken für die Beschäftigten ausgeht.

Dabei sind vor allem

  • Schweißdämpfe

  • Isocyanate und

  • Staub

zu nennen.

Gibt es zudem Beschäftigte, die unter gesundheitlichen Einschränkungen wie Asthma leiden oder allergische Reaktionen auf bestimmte Substanzen im Liquid zeigen, kann der Arbeitgeber auch ein Liquid-Verbot aussprechen. Ebenso kann es passieren, dass Kollegen, die durch den Dampf beeinträchtigt werden, den Rechtsweg beschreiten. Ob dieser dann von Erfolg gekrönt ist, lässt sich heute nicht abschätzen. Dampfer sollten sich jedoch eines derartigen Risikos bewusst sein.

Mann, der neben Motorrad raucht

Neben Rauchen gibt es noch weitere Gesundheitsgefahren in der Kfz-Werkstatt

Risiko einer Akku-Entzündung bei E-Zigaretten

E-Zigaretten werden nicht mit Feuer, sondern in aller Regel mit einem Lithium-Ionen-Akku betrieben. Das Verbot zum Umgang mit Feuer und offenem Licht in Werkstätten greift bei einer Vape demzufolge nicht. Bei Li-Ionen-Akkus besteht das Risiko, dass sich der Akku der E-Zigarette in der Nähe großer Hitze aufheizt und entzündet. Dies kann einen Brand begünstigen. Gleiches gilt, wenn die E-Zigarette an der Werkstatt-Steckdose aufgeladen wird und es dort zu einer Überhitzung kommt. Dieses Risiko gilt jedoch auch für Smartphones.

Arbeitszeitbetrug durch E-Zigaretten-Konsum vermeiden

So normal es ist, dass es in Werkstätten oft viele Raucher gibt, so selbstverständlich wird vielerorts das Dampfen mit einer E-Zigarette betrachtet. Aufgrund ihrer im Vergleich zu Zigaretten geringeren gesundheitsschädigenden Effekte genießt die E-Zigarette ein vergleichsweise hohes Ansehen. Das entbindet Arbeitnehmer jedoch nicht von ihrer Verpflichtung, die arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit vollständig zu erbringen.

Unterschiedliche Rechtslage bei verschiedenen Arbeitszeitmodellen

Daher ist bei der Frage nach dem "ob" in Werkstätten stets auch die Frage nach dem "wann" und "wie oft" zu stellen. Geht es um das Thema Arbeitszeitbetrug, ist derjenige auf der sicheren Seite, der die E-Zigaretten-Pause auf die tatsächliche Erholungspause verlegt. Wird die Vape allerdings während der Arbeitszeit gedampft, kann dies der Arbeitgeber als betrügerische Absicht, sich mehr Freizeit zu verschaffen, werten.

Etwas schwammiger gestaltet sich die Rechtslage, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Vertrauensarbeitszeit miteinander vereinbart haben. Je nachdem, wie sich die zwischenmenschliche Beziehung zum Arbeitgeber gestaltet, ist es daher besser, sprichwörtlich kein Öl ins Feuer zu gießen und den Konsum eines E-Liquids stattdessen auf die gesetzlich vorgeschriebene Erholungspause zu legen.

Fazit

Eine eindeutige Rechtslage zum Konsum von E-Zigaretten in Kfz-Werkstätten gibt es bislang nicht. Daher lassen sich Pro- und Contra-Argumente lediglich auf Basis technischer Spezifikationen sowie rechtlicher Vorgaben zum Arbeitsschutz und zu arbeitsvertraglichen Verpflichtungen bewerten. Das geltende Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme bleibt auch von einer eventuell künftigen Rechtsprechung unberührt.

Wichtige Schlagwörter (hashtags):

#kfztechde, Auto, kfz, kfztechnik, E-Zigarette, Vapor, dampfen, Liquid, E-Zigarette Arbeitsplatz, Vaping,











 




Impressum, Copyright Autor: Johannes Wiesinger bearbeitet: 29.01.2024